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Einstufung von Fahranfängern

Grundsätzlich werden Fahranfänger in die Schadenfreiheitsklasse null (SF 0) eingestuft. Dies entspricht je nach Versicherungsgesellschaft einem Beitragssatz von circa 230 %.

Autoversicherung

Es gibt aber Möglichkeiten, den Versicherungsschutz preiswerter zu gestalten. Zum Beispiel kann der Fahranfänger sein Fahrzeug über die Eltern versichern. Wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft, beginnen die Eltern nicht mit der Einstiegsklasse 0, sondern mit der Zwischenklasse Schadenfreiheit 1/2: Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages für einen Personkraftwagen wird der Versicherungsvertrag anstatt in die Klasse 0 in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft, wenn

  • auf denselben Versicherungsnehmer bereits ein Personenkraftwagen zugelassen ist, dessen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsvertrag zu diesem Zeitpunkt in einer Schadenfreiheitsklasse eingestuft ist oder
  • auf den Ehegatten des Versicherungsnehmers bereits ein Personenkraftwagen zugelassen ist, dessen Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag zu diesem Zeitpunkt in einer Schadenfreiheitsklasse eingestuft ist oder
  • der Versicherungsnehmer nachweist, dass er aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis, die von einem Mitgliedsstaat der EU erteilt wurde, seit drei Jahren zum Führen von Personenkraftwagen oder von Krafträdern, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt ist. Der Nachweis ist durch Vorlage des Originals oder Einreichung einer Fotokopie des Führerscheins zu erbringen.

Nachteil für den Fahranfänger ist, dass nicht er selbst Versicherungsnehmer ist, sondern der Vater oder die Mutter. Da viele Versicherungsunternehmen nur den Halter des Fahrzeugs als Versicherungsnehmer akzeptieren, muss das Auto auch auf die Eltern zugelassen werden. Fahranfänger haben bei einigen Versicherern aber auch die Möglichkeit, selber in der Schadenfreiheitsklasse 1/2 einzusteigen. Voraussetzung dafür ist meist, dass die Eltern ihr Fahrzeug bei derselben Gesellschaft versichert haben und der Vertrag der Eltern dort in einer Schadenfreiheitsklasse ist. Generell fängt heute fast jeder Fahranfänger mit der Schadenfreiheitsklasse 1/2 an. Einzige Ausnahme bilden die Fahranfänger, deren Eltern keinen Führerschein haben oder die keine Eltern mehr haben. Diese müssen in Schadenfreiheitsklasse 0 anfangen und den vollen Einstiegssatz von 230 % bezahlen.

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