Partnerrabatt für Autoversicherungsnehmer
Viele Autoversicherungen bieten den Versicherungsnehmern einen Partnerrabatt an. Der Partnerrabatt beschränkt sich auf Ehe- oder Lebenspartner, die mit ein und demselben versicherten Fahrzeug fahren.
Um den Partnerrabatt genehmigt zu bekommen, müssen die Partner im Versicherungsvertrag als Fahrer namentlich eingetragen sein.
Durch den Partnerrabatt kann der zu zahlende Versicherungsbeitrag sinken. Autoversicherungen gehen davon aus, wenn ein Fahrzeug im Versicherungsvertrag namentlich auf zwei Fahrer beschränkt ist, weniger Unfälle geschehen als wenn eine Vielzahl an Fahrern das Auto nutzt, die namentlich nicht festgehalten werden. Mit dem Partnerrabatt versuchen sich Autoversicherungen auch gegen Versicherungsbetrug abzusichern.
Nicht verwechseln darf man den Partnerrabatt mit der Ehegattenregelung, nach der man einen Neuwagen bei der Erstversicherung gleich in die Schadenfreiheitsklasse des Partners einstufen lassen kann.
Sollte der Versicherungsnehmer vorsätzlich falsche Angaben machen, um den Partnerrabatt zu erhalten, so muss er mit Vertragsstrafen rechnen. In einigen Fällen kann es auch zur Kündigung des Versicherungsschutzes und somit des Vertrags kommen. Notfahrten und Probefahrten von Angestellten einer Werkstatt hingegen verstoßen nicht gegen vertragliche Regelungen. Ändern sich die Lebensumstände eines Versicherungsnehmers, sollte er diese Änderungen der Autoversicherung mitteilen.

