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Der Garagenrabatt der Autoversicherungen

Der Garagenrabatt ist eine von Autoversicherungen angebotene Vergünstigung des normalen Versicherungsbeitrages und zählt zu den sogenannten weichen Tarifmerkmalen, die den Versicherungstarif positiv beeinflussen können.

Autoversicherung

Weitere weiche Versicherungstarifmerkmale sind beispielsweise:

  • Anzahl der zugelassenen Fahrzeugnutzer
  • Alter der zugelassenen Fahrzeugnutzer
  • Jährliche Kilometerleistung


Hintergrund des Garagenrabattes ist die Annahme der Autoversicherungen, dass Fahrzeuge, die in Garagen untergebracht sind, weniger häufig in Schadensfälle verwickelt sind als solche, die auf öffentlichen Straßen geparkt werden. Ein Fahrzeug, das in einer Garage abgestellt wird, ist auch weniger der Witterung ausgesetzt. Darüber hinaus kann eine Wertminderung durch Tiere oder Vandalismus in einer Garage praktisch ausgeschlossen werden.

Ein Versicherungsnehmer kann den Garagenrabatt in Anspruch nehmen, wenn er sein Fahrzeug nachts in einer abschließbaren Einzel-, Doppel-, Sammel-, oder Tiefgarage unterbringt und dies nachweisen kann. Möglicherweise werden auch Abstellorte wie ein Carport oder ein der Öffentlichkeit nicht zugänglicher Parkplatz von der Autoversicherung als Rabattmerkmal anerkannt. Der gewährte Rabatt auf den bisherigen Versicherungsbeitrag beläuft sich auf circa 5 %, variiert jedoch in Abhängigkeit von der jeweiligen Autoversicherung ebenso wie die anerkannten Abstellmöglichkeiten.

Die spezielle Anschaffung einer Garage oder ähnlichen anerkannten Parkplatzes lohnt sich bei dem relativ geringen Rabatt für den Versicherungsnehmer somit kaum.

Sollte der Versicherungsnehmer den Garagenrabatt in Anspruch nehmen, so verpflichtet er sich, das versicherte Fahrzeug regelmäßig nachts in einer Garage zu parken. Da das Fahrzeug überwiegend, aber nicht ständig in einer Garage untergebracht werden muss, kann man tagsüber oder im Urlaub den Stellplatz frei wählen. So gilt nicht als Vertragsbruch, wenn das Auto einmal nicht in der Garage geparkt wurde. Dennoch sollte vorher geklärt werden, welche Parksituation im Versicherungsvertrag vorgeschrieben ist.

Falsche Angaben oder Änderungen der Angaben bezüglich des nächtlichen Abstellortes, die nicht gemeldet werden, gelten als Vertragsverletzung. In diesem Fall muss der Versicherungsnehmer mit Strafe rechnen. Diese fallen wie die angebotenen Leistungen der Autoversicherungen sehr unterschiedlich aus. Bei vorsätzlich falschen oder unterlassenen Angaben fordern einige Autoversicherungen eine Vertragsstrafe von einem halben oder ganzen Jahresbeitrag. Andere fordern zwischen 100 € und 500 € als Nachzahlung.

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