Zurück zum Rechner

Der Frauenrabatt der Autoversicherungen

Autoversicherungen bieten immer häufiger den sogenannten Lady- oder Frauenrabatt an. Ist der Versicherungsnehmer weiblich, kann der Frauenrabatt in Anspruch genommen werden.

Autoversicherung

Allerdings sollte für die Gewährung des Frauenrabatts auch jeder andere Nutzer des Fahrzeugs weiblich sein. Der Frauenrabatt eignet sich also am ehesten für geschiedene, allein oder getrennt lebende Frauen. Aber auch für Lebensgemeinschaften von Frauen bietet sich der Frauenrabatt an. Ein erweiterter Frauenrabatt könnte auch für alleinerziehende Mütter gewährt werden, jedoch sollte der Versicherungsnehmer diesbezüglich direkten Kontakt mit der Autoversicherung aufnehmen.

Hintergrund des Frauenrabatts ist das geringere Risiko, das Frauen für Autoversicherungen darstellen, denn sie sind seltener als männliche Autofahrer an Unfällen beteiligt. Auch ist das Fahrverhalten von Frauen im Allgemeinen vorsichtiger als das männlicher Fahrer, was den angebotenen Frauenrabatt der Autoversicherungen rechtfertigt.

Der Frauenrabatt erlaubt weiblichen Fahrzeughaltern außerdem eine Sondereinstufung in die Schadenfreiheitsklasse, wenn sie geschieden worden sind. Denn viele Frauen müssen sich nach einer Scheidung bei einer Autoversicherung neu versichern lassen, da vorher der Ehemann alleiniger Versicherungsnehmer war. Die Neuversicherung kann durch den Frauenrabatt günstiger ausfallen, da so Schadenfreiheitsklassen, die während der Ehe durch den Besitz des Führerscheins bereits erworben wurden, angerechnet werden. Sonst würde eine Neueinstufung erfolgen, aufgrund welcher der zahlende Versicherungsbeitrag mit etwa 240 % sehr teuer wäre.

Wenn weibliche Versicherungsnehmer nachträglich den Frauenrabatt beantragen, sollten sie mindestens zwei Jahre ohne einen Schadensfall im Straßenverkehr Auto gefahren sein. In diesem Fall wird der Frauenrabatt problemlos gewährt.

Eine Kombination des Frauenrabatts mit Vergünstigungen wie dem Garagen-, Zweitwagen-, oder Bahncardrabatt ist möglich, jedoch sind die Möglichkeiten innerhalb der Autoversicherungen sehr verschieden und sollten deshalb persönlich mit der Versicherung geklärt werden.

 Grundsätzlich sollte der Versicherungsnehmer darauf achten, dass sich die bei der Autoversicherung gemachten Angaben nicht ändern. Sollte dies der Fall sein, muss man die Änderungen der Autoversicherung melden, da sonst ein Verstoß gegen den Versicherungsvertrag vorliegt. Sind die Voraussetzungen für den Frauenrabatt nicht mehr gegeben und teilt man dies nicht mit, muss mit Vertragsstrafen in Form von Nachzahlungen gerechnet werden. In Fällen, in denen Änderungen zum Frauenrabatt gezielt verheimlicht wurden, ist auch die Kündigung beziehungsweise Beendigung des Versicherungschutzes möglich.

Fahrten in Notfallsituationen und Probefahrten von Angestellten einer Werkstatt verletzen die Vereinbarungen zum Frauenrabatt dagegen nicht. Dennoch sollte vorher geklärt werden, in welchem Umfang der Frauenrabatt gewährt wird und welchen Regelungen dieser unterliegt. Da die Autoversicherungen viele verschiedene Tarife zu unterschiedlichen Konditionen anbieten, ist es sinnvoll, die Autoversicherungen und deren Angebote zum Frauenrabatt zu vergleichen. Ein kostenloser Vergleich ist auch im Internet möglich.

Zurück zum Rechner

finanzcheck.de der kostenlose und offizielle Preis-Leistungs-Vergleich aller Testsieger.
Kfz-Versicherung, Private Krankenversicherung, Zahn-Zusatzversicherung, Rechtsschutzversicherung.
© 2010 - 2012 finanzcheck.de, Hamburg. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.
Unternehmen | Service | Impressum | AGB | Datenschutz | Newsletter | News

overlay