Versicherungsrabatt durch ein Fahrsicherheitstraining
Ein Fahrsicherheitstraining dient grundsätzlich der Reduzierung des Unfallrisikos im Straßenverkehr. Jedem Kraftzeugfahrer wird daher empfohlen ein solches Fahrsicherheitstraining in Anspruch zu nehmen.
Durch erfahrene Ausbilder erlernen die Trainingsteilnehmer einen sicheren Umgang mit dem eigenen Fahrzeug. Außerdem wird das rechtzeitige Erkennen möglicher Gefahren geübt. Zusätzlich werden fehlerhafte Fahrgewohnheiten aufgedeckt und weitere technische Kenntnisse zum eigenen Fahrzeug durch das Fahrsicherheitstraining vermittelt. Inzwischen sind die verschiedensten Fahrsicherheitstrainings für die unterschiedlichsten Ansprüche möglich, die an die teilnehmenden Person und deren Kenntnissen angepasst werden. Somit existieren Fahrsicherheitstrainings für Fahranfänger, Sportwagenfans und sogar Chauffeure.
Nach erfolgreicher Teilnahme an einem solchen Fahrsicherheitstraining gewähren viele Versicherungen einen Rabatt auf den zu zahlenden Tarif, da für sie das Versicherungsrisiko nun geringer ist. Dabei sinkt sowohl der Kfz-Haftpflicht- als auch der Kaskobeitrag. Einige Versicherungen gewähren den Rabatt nur, wenn das Fahrsicherheitstraining ein bis zwei Jahre zurückliegt. Um einen Tarifnachlass zu erzielen, muss der Versicherungsnehmer der Versicherung eine Originalbestätigung der Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining vorlegen.
Bei einem Unfall im Rahmen des Fahrsicherheitstrainings besteht der Versicherungsschutz zwar weiterhin, jedoch kann es trotzdem zu Streitfällen kommen. Daher sollte sich jeder Versicherungsnehmer vor der Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining bei seinem Versicherer informieren, welchen Trainingsanbieter und Fahrsicherheitstrainingsumfang dieser anerkennt. Auch sollte überprüft werden, ob sich die Kosten für das Fahrsicherheitstraining im Verhältnis zu dem danach zu erzielenden Rabatt lohnen.
Für Arbeitnehmer, die bei einem Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft versichert sind, dürfte das Fahrsicherheitstraining besonders attraktiv sein, denn sie werden finanziell unterstützt, um an der unfallmindernden Fahrsicherheitstraining teilnehmen zu können. Die Berufsgenossenschaft übernimmt mit höchstens 75 € einen Teil der Kosten für jedes Fahrsicherheitstraining, das nach den Verordnungen des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) durchgeführt wird. Für Auszubildende werden höchstens 50 € erstattet. Die Kostenentrichtung wird durch einen Gutschein gelöst. Sie wird allen bewilligt, die beruflich mehr als 10.000 km im Jahr mit ihrem Fahrzeug fahren.
Welche Gesellschaften das Fahrsicherheitstraining durchführen, kann beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat in Erfahrung gebracht werden.

