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Schadenfreiheitsrabatt

Schadenfreiheitsrabatt

Einen Schadenfreiheitsrabatt erhalten versicherte Personen für unfallfrei gefahrene Jahre. Die Zuweisung von Prozentsätzen zu den verschiedenen Schadenfreiheitsklassen nehmen die Versicherer selbst vor. Aus diesem Grund bestehen keine Schadenfreiheitsklassen mit einheitlichen Prozentsätzen mehr.

Anfänger

Wenn Sie Fahranfänger sind, werden Sie der Schadenfreiheitsklasse zugeordnet, in der die höchsten Versicherungsbeiträge zu zahlen sind. Es kann sich somit der Kfz-Versicherer gegen die höheren Risiken absichern, die durch die Versicherung eines unerfahreren Fahrers entstehen. Die Einstufung eines Fahranfängers und von Personen, die erst wenige Jahre Ihren Führerschein besitzen, erfolgt in die Klasse, der etwa 230 Prozentpunkte zugeordnet werden.

Im Lauf der Jahre erhöht sich Ihr Schadenfreiheitrabatt, desto mehr Jahre vergangen sind, in denen Sie ohne Unfall mit dem Fahrzeug gefahren sind.

Bei Wechsel

Für den Fall, dass Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, ist der neue Versicherer über Ihr Risikoprofil informiert und versichert neue Kunden in Anlehnung an dieses Profil. Möglich ist jedoch, dass die Beiträge in der gleichen Schadenfreiheitsklasse geringer ausfallen als die Ihres bisherigen Versicherers. Um herauszufinden, ob Ihr jetziger Versicherungsbeitrag geringer oder höher ist als bei Ihrem gewünschten Versicherer, sollten Sie einen Vergleich von Tarifen und Kfz-Versicherungen im Internet anstellen.

Regelungen

Bei der Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse können Sie von verschiedenen Regelungen profitieren, zum Beispiel können Sie von einer Ehegattenregelung profitieren oder davon, als Fahranfänger das Fahrzeug als Zweitfahrzeug zum Beispiel auf den Namen der Eltern anzumelden. Sie können dadurch den Versicherungsbeitrag für dieses Fahrzeug aktiv senken und erhalten trotzdem einen umfassenden Versicherungsschutz. Bei einem Vergleich der Versicherungstarife beziehungsweise der Tarife in gleichen Schadenfreiheitsklassen sollten Sie beachten, dass es auch bei für die Einstufung des Zweitfahrzeugs verschiedene Tarife mit unterschiedlichem Beitrag gibt.

Bei der sogenannten Ehegattenregelung kann ebenfalls der Versicherungsbeitrag gesenkt werden. Sie müssen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Regelung erfüllen und werden in eine günstigere Schadenfreiheitklasse eingestuft.

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