Schadensfall
Regulierung
Der Schadensfall sollte bei jeder Kfz-Versicherung schnell, aber zuverlässig abgewickelt und der Schaden ohne zusätzliche Kosten für den Versicherungsnehmer abgewickelt werden. Die Leistungen, die der Versicherte im Schadensfall in Anspruch nimmt, gehören zum Umfang der Leistungen, die versichert sind. Darüber hinaus kann der Versicherte keine weiteren Leistungen bei Eintritt eines Schadenfalls nutzen, die in dem Fall nicht kostenfrei – da nicht versichert - sind.
Wenn Sie einen Schaden mit Ihrem Fahrzeug verursacht haben sollten oder Ihr Fahrzeug in einen Unfall verwickelt gewesen ist, sollten Sie so schnell wie möglich mit Ihrem Versicherer Kontakt aufnehmen. Dies können Sie bei vielen Versicherungen über eine Formular im Internet tun, dass Sie dort aufrufen, ausfüllen und an den Versicherer online schicken können. Auch können Sie per Telefon oder Post mit Ihrem Versicherer Kontakt aufnehmen und auf diese Weise den Schaden unverzüglich melden und eine Beschreibung des Unfallhergangs abgeben.
Unfallhergang
Am Unfallort ist ebenfalls die Beschreibung des Unfallhergangs wichtig, die in den Unfallbericht aufgenommen wird. Ist ein Schaden eingetreten, ist für die Versicherung der genaue Hergang nach Einsenden des Formulars der Unfallbeschreibung in Zusammenarbeit mit Ihrem Versicherten genau zu erklären. Bei einer Vollkaskoversicherung erhalten Sie in jedem Fall Leistungen von der Versicherung. Dagegen übernimmt eine Teilkaskoversicherung nur die Kosten eines Unfalls, wenn Sie als versicherte Person diesen nicht verschuldet haben, sondern das Fahrzeug nur in einen Unfall verwickelt war. Ein Anbieter einer Teilkasko zahlt meistens für Schäden, die an Ihrem Fahrzeug aufgrund von Hagel oder zum Beispiel durch Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind.
Versicherungsschutz
Wenn Sie keine Vollkasko abgeschlossen haben, sondern nur eine Teilkasko besteht folglich immer das Risiko, dass Sie im Schadensfall nicht ausreichend versichert sind und einige Kosten teilweise selbst bezahlen müssen. Besonders wenn eine hohe Selbstbeteiligung mit der Versicherung für Teilkasko vereinbart worden ist, hängt es letztlich von der Schadenssumme des Fahrzeugs ab, welche Leistungen Ihnen bei Unfall gewährt werden.
