Sach- und Sachfolgeschäden
Ein Sachschaden ist die Beschädigung oder Zerstörung von Gebäuden, Straßen und Kraftfahrzeugen sowie Gegenständen materieller Art. Ein Sachschaden ist folglich der unmittelbare Schaden, der durch einen Unfall verursacht wurde.
Dies beinhaltet den Schaden, der am Fahrzeug des Unfallgeschädigten entstanden ist. Das Versicherungsunternehmen ersetzt in diesem Fall die Reparaturkosten und die Wertminderung, beziehungsweise bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert. Zusätzlich sind die Abschleppkosten und die Kosten des Sachverständigen im Versicherungsschutz enthalten. Zu den Sachschäden gehören aber auch die Schäden, die der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug verursacht, zum Beispiel eine beschädigte Leitplanke. Der Unfallverursacher muss neben den unmittelbaren Sachschäden auch den daraus mittelbar entstandenen Sachfolgeschaden ersetzen, zum Beispiel die Kosten für einen Mietwagen. Im Folgenden eine Auflistung der am häufigsten geltend gemachten Sach- und Sachfolgeschäden:
Kfz-Schaden:
- Reparaturkosten
- Wertminderung
- Totalschaden
- Ab- und Anmeldekosten
- Sachverständigenkosten
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfall
- Abschleppkosten
- Finanzierungskosten
- Pauschale Unkosten
- Rechtsanwaltsgebühren
Sachschaden:
- Gebäudeschaden
- Zaunschaden
- Leitplankenschaden
- Schaden an Verkehrszeichen
- Ladungsschaden
- Verletzte oder getötete Tiere

