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Personenschaden

Ein Personenschaden liegt vor, wenn ein Mensch getötet, verletzt oder in seiner Gesundheit geschädigt wird. Darunter fallen nicht nur physische, sondern auch psychische Verletzungsfolgen.

Autoversicherung

Im Jahr 2004 wurden bei 2.261.689 polizeilich registrierten Verkehrsunfällen mit Personenschäden rund 440.000 Personen verletzt und 5.842 Verkehrsteilnehmer getötet. Der Schadenaufwand für die Versicherer beträgt circa 40 % aller Aufwendungen der Kfz-Haftpflichtversicherungen. Dieser hohe Anteil ergibt sich aus dem durchschnittlichen Schadenaufwand. Im Jahr 2004 waren es circa 14.033 € pro Schadenfall, der Schadendurchschnitt eines Sachschadens dagegen beträgt 2.248 €. Bei einem Personenschaden können eine Vielzahl von Ansprüchen entstehen. Deswegen sollte der Geschädigte bei Personenschäden grundsätzlich einen Rechtsanwalt einschalten.


Ersatzansprüche bei Personenschäden
 

Schadenart

Ausgleich für 

Beispiel für Kosten

Heilbehandlungskosten

Tatsächlich entstandene Kosten

Arzt-/Krankenhauskosten, kosmetische Operationen, Aufenthalt in Kur- und Reha-Kliniken

Vermehrte Bedürfniss

Unfallbedingte Aufwendungen, die Nachteile infolge dauernder Beeinträchtigung ausgleichen sollen

Orthopädische Hilfsmittel wie Prothesen, Rollstuhl, Kosten einer Haushaltshilfe, behindertengerechter Umbau von Wohnung oder Auto

Verdienstausfall

Verlust des Einkommens und sonstige wirtschaftliche Beeinträchtigung

Lohn, Gehalt einschließlich Urlaubsgeld, Nebeneinkünfte, Gewinnverlust bei Selbständigkeit, Rentenminderung

Beerdigungskosten

Standesgemäße Beerdigung

Kosten der Beisetzung, Anzeigen, Kosten der Grabstelle und Grabstein

Unterhaltsschaden

Unterhaltsberechtigte Angehörige (zum Beispiel Ehegatten, Kinder)

Richtet sich nach dem gesetzlich geschuldeten Unterhalt, umfasst die wirtschaftliche Unterstützung (Barunterhalt) und die persönliche Betreuung (Erziehung, Haushaltsführung)

Schmerzensgeld

erlittene Schmerzen

Richten sich nach Schmerzensgeldsummen

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