Personenschaden
Ein Personenschaden liegt vor, wenn ein Mensch getötet, verletzt oder in seiner Gesundheit geschädigt wird. Darunter fallen nicht nur physische, sondern auch psychische Verletzungsfolgen.
Im Jahr 2004 wurden bei 2.261.689 polizeilich registrierten Verkehrsunfällen mit Personenschäden rund 440.000 Personen verletzt und 5.842 Verkehrsteilnehmer getötet. Der Schadenaufwand für die Versicherer beträgt circa 40 % aller Aufwendungen der Kfz-Haftpflichtversicherungen. Dieser hohe Anteil ergibt sich aus dem durchschnittlichen Schadenaufwand. Im Jahr 2004 waren es circa 14.033 € pro Schadenfall, der Schadendurchschnitt eines Sachschadens dagegen beträgt 2.248 €. Bei einem Personenschaden können eine Vielzahl von Ansprüchen entstehen. Deswegen sollte der Geschädigte bei Personenschäden grundsätzlich einen Rechtsanwalt einschalten.
Ersatzansprüche bei Personenschäden
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Schadenart |
Ausgleich für |
Beispiel für Kosten |
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Heilbehandlungskosten |
Tatsächlich entstandene Kosten |
Arzt-/Krankenhauskosten, kosmetische Operationen, Aufenthalt in Kur- und Reha-Kliniken |
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Vermehrte Bedürfniss |
Unfallbedingte Aufwendungen, die Nachteile infolge dauernder Beeinträchtigung ausgleichen sollen |
Orthopädische Hilfsmittel wie Prothesen, Rollstuhl, Kosten einer Haushaltshilfe, behindertengerechter Umbau von Wohnung oder Auto |
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Verdienstausfall |
Verlust des Einkommens und sonstige wirtschaftliche Beeinträchtigung |
Lohn, Gehalt einschließlich Urlaubsgeld, Nebeneinkünfte, Gewinnverlust bei Selbständigkeit, Rentenminderung |
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Beerdigungskosten |
Standesgemäße Beerdigung |
Kosten der Beisetzung, Anzeigen, Kosten der Grabstelle und Grabstein |
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Unterhaltsschaden |
Unterhaltsberechtigte Angehörige (zum Beispiel Ehegatten, Kinder) |
Richtet sich nach dem gesetzlich geschuldeten Unterhalt, umfasst die wirtschaftliche Unterstützung (Barunterhalt) und die persönliche Betreuung (Erziehung, Haushaltsführung) |
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Schmerzensgeld |
erlittene Schmerzen |
Richten sich nach Schmerzensgeldsummen |

