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Kfz-Ummeldung

Nicht nur der Wechsel des Besitzers macht es notwendig, dass man als neuer Fahrzeughalter ein KFZ ummelden muss und so auch alle Rechte eines Fahrzeugeigentümers genießen kann. Selbst wenn man sein Fahrzeug behält und in eine andere Stadt umzieht, ist eine KFZ Ummeldung notwendig.

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Stellt sich bei einer späteren Kontrolle der Fahrzeugpapiere durch die Polizei oder eine andere Instanz heraus, dass die Dokumente falsche Daten beinhalten und seit Monaten oder Jahren noch der alte Fahrzeugbesitzer in den Papieren geführt wird, kann schnell die Zahlung eines Bußgeldes anstehen.

Die KFZ Ummeldung erfolgt ebenso wie die einfache Anmeldung eines Fahrzeugs im Straßenverkehrsamt der heimischen Gemeinde. Bei einem Wohnsitzwechsel muss hierfür natürlich das Amt des neuen Wohnorts besucht werden, erfolgt das KFZ Ummelden hingegen durch einen Verkauf, ist weiterhin das alte Straßenverkehrsamt für die Ummeldung zuständig. Wichtig ist der Umfang an Dokumenten, den man als neuer Halter für die KFZ Ummeldung vorlegen muss. Neben Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, die mittlerweile nach europäischem Standard neu ausgestellt werden und lediglich Platz für einen Vorbesitzer bieten, ist vor allem der Kaufvertrag elementar wichtig. Nur aus einem solchen kann hervorgehen, dass der bisherige Besitzer sein Fahrzeug nicht mehr nutzen möchte und somit der KFZ Ummeldung ohne rechtliche Bedenken zustimmt.

Wer sein KFZ ummelden möchte, benötigt hierfür zudem alle weiteren Dokumente, die das Anmelden eines Gebrauchtwagens mit sich bringen. Neben einem nachweisbaren Versicherungsschutz ist dies vor allem der letzte TÜV-Prüfbericht. Wurde das Auto aus dem Ausland überführt und soll hierzulande neu angemeldet werden, sind je nach Amtssprache auch beglaubigte Übersetzungen der Dokumente notwendig, damit man unkompliziert das KFZ ummelden kann.

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