Zurück zum Rechner

Versicherungsausschluss

Bestimmte Umstände ziehen unverhältnismäßig hohe Schäden und Schadenersatzforderungen nach sich; um die Gemeinschaft der Versicherten und den Versicherer selbst vor Missbrauch der Versicherung Autoversicherungdurch den Versicherungsnehmer oder sonstigen zu hohen Belastungen zu schützen, sind diese Umstände vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Autoversicherung

Kein Versicherungsschutz besteht folglich in diesen fünf Fällen:

  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit: Bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden besteht kein Versicherungsschutz. Wurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistungen zu kürzen, und zwar entsprechend der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers.
     
  • Rennen: Für Schäden, die bei Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, besteht kein Versicherungsschutz
     
  • Reifenschäden: Für beschädigte oder zerstörte Reifen besteht kein Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Reifen aufgrund eines Ereignisses beschädigt oder zerstört wurden, das gleichzeitig unter den Versicherungsschutz fallende Schäden bei dem versicherten Fahrzeug verursacht hat.
     
  • Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt
     
  • Schäden durch Kernenergie
Zurück zum Rechner

finanzcheck.de der kostenlose und offizielle Preis-Leistungs-Vergleich aller Testsieger.
Kfz-Versicherung, Private Krankenversicherung, Zahn-Zusatzversicherung, Rechtsschutzversicherung.
© 2010 - 2012 finanzcheck.de, Hamburg. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.
Unternehmen | Service | Impressum | AGB | Datenschutz | Newsletter | News

overlay