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Versicherungsumfang und Versicherungsberechtigte

Versicherungsumfang
Versichert ist das Fahrzeug des Versicherungsnehmers gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust. Die Teilkasko Vollkaskozahlt, wenn das Fahrzeug gestohlen oder durch Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Zusammenstöße mit Haarwild beschädigt wurde.

Autoversicherung

Die Vollkaskoversicherung kommt zusätzlich zu diesen Risiken für Schäden am eigenen Auto auf, wenn der Unfall selbst verschuldet ist, wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht oder fremde Personen das Fahrzeug mut- oder böswillig beschädigen.

Versicherungsschutz
Versicherungsschutz besteht innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Versicherungsberechtigte
Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für den Halter sowie andere Personen, die das Fahrzeug berechtigterweise fahren. Der Versicherer zahlt nicht, wenn der Fahrer das Schadensereignis grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft, fordert die Versicherung die Ersatzleistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück, sondern nur bei vorsätzlicher Verursachung. Grob fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt im Verkehr nicht beachtet.

Mehr Informationen zu den verschiedenen Autoversicherungen und dem Umfang der Leistungen finden sich hier im Einzelnen.

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