Zurück zum Rechner

Sachverständigenverfahren

Sind der Versicherungsnehmer und der Versicherer unterschiedlicher Meinung über die Höhe des Schadens, einschließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswerts oder aber über den Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten, entscheidet ein Sachverständigenausschuss.

Autoversicherung

Für den Ausschuss benennen Versicherer und Versicherungsnehmer je einen Kraftfahrzeugsachverständigen. Benennt eine der Parteien innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung keinen Sachverständigen, wird dieser von der jeweils anderen Partei bestimmt.

Wenn sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein weiterer Kraftfahrzeugsachverständiger als Obmann, der vor Beginn des Verfahrens von dem Ausschuss gewählt werden soll. Einigt sich der Ausschuss nicht über die Person des Obmanns, wird er vom zuständigen Amtsgericht benannt. Die Entscheidung des Obmanns muss zwischen den geschätzten Beträgen liegen, für die sich die Sachverständigen entschieden haben. Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind von beiden Parteien im Verhältnis von Obsiegen zu Unterliegen zu tragen. Unterliegt also eine Partei zu 60 %, so trägt sie auch 60 % der Kosten. Nicht zuletzt sind Streitigkeiten mit der Autoversicherung Autoversicherungauch ein Grund für einen Versicherungswechsel.

Um im Streitfall die Kosten nicht vollständig aus der eigenen Tasche zahlen zu müssen, empfiehlt sich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Zurück zum Rechner

finanzcheck.de der kostenlose und offizielle Preis-Leistungs-Vergleich aller Testsieger.
Kfz-Versicherung, Private Krankenversicherung, Zahn-Zusatzversicherung, Rechtsschutzversicherung.
© 2010 - 2012 finanzcheck.de, Hamburg. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.
Unternehmen | Service | Impressum | AGB | Datenschutz | Newsletter | News

overlay