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Geltendmachung der Ansprüche bei der Versicherung

Kaskoversicherung
Im Schadensfall sollte man die Versicherungsgesellschaft telefonisch benachrichtigen, die Telefonnummer ist dem Vertrag zu entnehmen, und sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter verbinden lassen.

Autoversicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung
Der Geschädigte kann seine Ansprüche direkt beim Versicherer des Schädigers geltend machen. Er hat aber auch das Recht, seine Ansprüche beim Schädiger zu stellen. Dieser wiederum wendet sich dann an seine Versicherung.


Einzuhaltende Fristen
Für die Meldung des Schadens bei der Versicherung hat der Versicherungsnehmer nach § 7 Abs. 2 der Allgemeinen Bedigungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) eine Woche Zeit.


Einzureichende Unterlagen
Pauschal kann man nicht sagen, welche Unterlagen die Versicherung im Schadensfall vom Geschädigten benötigt, da dies immer von der Art des Schadensfalls abhängig ist. Deshalb sollte man den Schaden bei der Versicherung telefonisch melden und sich über die genaue Abwicklung informieren. Der Versicherer teilt dem Kunden mit, welche Unterlagen benötigt werden.


Ermittlung des Fahrzeugschadens
Der Geschädigte muss die Höhe des Fahrzeugschadens nachweisen. Dies kann er mit einem Gutachten, der Reparaturrechnung oder einem Kostenvoranschlag tun. Für die Einschätzung der Schadenshöhe müssen in den meisten Fällen Gutachter zu Rate gezogen werden. Bei kleineren Schäden kann auch die Werkstatt den Schaden schätzen.

In der Kaskoversicherung muss der Versicherungsnehmer das Weisungsrecht des Versicherers befolgen. Demzufolge darf der Versicherungsnehmer den Schaden erst reparieren, wenn die Versicherung ihr Einverständnis gegeben hat.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung entfällt die Weisungspflicht des Versicherers.

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