Führerschein mit 17: Versicherung der Begleitperson.de
Eine Begleitperson ist für einen Fahranfänger verantwortlich, der seine Fahrprüfung mit 17 Jahren erfolgreich bestanden hat, und begleitet ihn im Straßenverkehr.
Dabei fungiert die Begleitperson als Ansprechpartner und Helfer in schwierigen Situationen. Die Begleitperson wurde vor dem Erwerb der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers von den Erziehungsberechtigten bestimmt. Es ist durchaus möglich, mehrere Begleitpersonen zu ernennen. Diese werden vorher über ihre Rolle und ihre Aufgaben informiert. Auch nach der Prüfung können noch weitere Begleitpersonen bestimmt werden.
Außerdem wird empfohlen, dass die Begleitpersonen und der zukünftige Fahranfänger an einer Vorbereitungs- oder Informationsveranstaltung teilnehmen, in der über die Rechte und Pflichten aufgeklärt wird. Eine solche Veranstaltung findet in einer Fahrschule statt.
Für die Begleitpersonen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestalter von 30 Jahren
- Mindestens seit fünf Jahren ununterbrochen in Besitz des Führerscheins der Klasse B
- Nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) zum Zeitpunkt des Erlangens der Prüfungsbescheinigung
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Nicht begleiten dürfen die Personen bei der Überschreitung des Grenzwertes von 0,5 Promille oder wenn die Begleitpersonen unter dem Einfluss von anderen berauschenden Mitteln stehen
Außerdem müssen die Begleitpersonen bestimmte Aufgaben erfüllen:
- Der Führerschein muss mitgeführt werden.
- Die Begleitpersonen sind Beifahrer und daher nicht berechtigt beim Fahren direkt einzugreifen.
- Sie akzeptieren den Fahrer als verantwortlichen Fahrzeugführer.
- Sie fungieren als Ansprechpartner, Helfer und Berater.
- Sie vermitteln Sicherheit.

