Kfz-Anmeldung
Wer ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen möchte, kann dies erst nach einer erfolgreichen KFZ Anmeldung tun. Wer ohne eine Autoanmeldung sein Auto im öffentlichen Raum bewegt, macht sich strafbar und muss so neben der Zahlung eines Bußgelds nicht selten seinen Führerschein für einen begrenzten Zeitraum abgeben.
Damit man ein KFZ anmelden kann, sind einige Dokumente erforderlich. Diese sollten komplett im Original vorgelegt werden können, um den Prozess der Anmeldung zu beschleunigen. Bereits das Fehlen eines dieser Dokumente kann die Autoanmeldung erheblich herauszögern, da kaum ein Straßenverkehrsamt hier gesetzliche Spielräume besitzt und ein Auge zudrücken darf.
Bei der KFZ Anmeldung ergeben sich Unterschiede zwischen der Anmeldung eines Neuwagens bzw. eines Gebrauchtwagens. Für beide sind sowohl eine Versicherungsbestätigung wie auch der Kaufvertrag oder eine Besitzurkunde die wesentlichsten Dokumente, die in keinem Fall fehlen dürfen. Als Kaufurkunde dient für gewöhnlich der Fahrzeugbrief, ergänzend hierzu sollte der Kaufvertrag eines gewerblichen Autohändlers beigelegt werden. Ebenfalls wichtig ist für Neuwagen der Typenschein bzw. Prüfungsbefund der Landesregierung. Bei Leasingfahrzeugen sollte statt des Kaufvertrags die Überlassungsbescheinigung des Leasinghändlers im Original vorgelegt werden.
Zum KFZ Anmelden bei einem gebrauchten Fahrzeug hat der zukünftige Fahrzeughalter den letzten Prüfbericht vorzulegen. Schließlich ist das Auto bereits seit einiger Zeit im Straßenverkehr zugelassen gewesen, so dass für die KFZ Anmeldung eine erfolgreiche TÜV-Untersuchung eine wesentliche Rolle spielt. Einen gewissen Spielraum besitzt jeder Fahrzeughalter bei der Autoanmeldung , wenn die TÜV-Prüfung in den Zeitraum der Anmeldung fällt. Bis zu vier Monate Kulanz darf der Gesetzgeber hier walten lassen, so dass nicht unmittelbar vor dem KFZ Anmelden die TÜV-Plakette durch den neuen Fahrzeugbesitzer noch erworben werden muss.

